Förderung von Ausbildungsplätzen durch das Corona-Konjunktur-Programm

18. Juni

Klein- und Mittelbetriebe (KMU), die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich
zu den drei Vorjahren nicht verringern, können für jeden neu geschlossenen
Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 €,
die nach Ende der Probezeit ausgezahlt wird, erhalten. Erhöhen sie ihr
Angebot, erhalten sie für die zusätzlichen Ausbildungsverträge
3.000 €.

KMU, die ihre Ausbildungsaktivität trotz Corona-Belastungen fortsetzen
und Ausbilder sowie Auszubildende nicht in Kurzarbeit schicken, können
eine Förderung erhalten. KMU, die die Ausbildung im Betrieb nicht fortsetzen
können, sollen die Möglichkeit einer vorübergehenden geförderten
betrieblichen Verbund- oder Auftragsausbildung erhalten.

Die Details der Durchführung einer solchen Verbund- oder Auftragsausbildung
werden im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung erörtert.
Weiterführende Informationen finden Sie unter dem Link: www.aus-und-weiterbildungsallianz.de.
Betriebe, die zusätzlich Auszubildende übernehmen, die wegen Insolvenz
ihres Ausbildungsbetriebs ihre Ausbildung nicht fortsetzen können, erhalten
eine Übernahmeprämie.

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