Gefahren auf Wirtschaftsweg mit Schlaglöchern

01. April

Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm muss ein Radfahrer auf einem
Wirtschaftsweg grundsätzlich mit Fahrbahnunebenheiten rechnen. Stürzt
er mit seinem Rad beim Durchfahren eines 50 bis 60 cm langen und 8 cm tiefen
Schlaglochs, das für ihn deutlich zu erkennen und gefahrlos zu umfahren
war, stellt das Schlagloch keine Gefahrenstelle dar, vor der zu warnen oder
die zu beseitigen gewesen wäre.

Dieser Entscheidung vom 11.11.2020 lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:
In der Mitte eines 5 Meter breiten Wirtschaftsweges befand sich im Sommer 2019
ein Schlagloch, das später durch die Stadt, die für diese Straße
verantwortlich war, ausgebessert wurde. Ein Radfahrer will zur Mittagszeit in
dieses Schlagloch gefahren und deshalb zu Fall gekommen sein. Bei dem Sturz
erlitt er Prellungen und Schürfwunden und sein Fahrrad sowie die getragene
Kleidung wurden beschädigt. Er verlangte von der Stadt Schadensersatz und
Schmerzensgeld von ca. 3.500 €. Das Gericht lehnte diese Forderung jedoch
ab.

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