Kollision beim Spurwechsel – Anscheinsbeweis und Haftungsverteilung

09. März

Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf ein Fahrstreifen nur gewechselt
werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen
ist. Das Oberlandesgericht München (OLG) hatte in einem Fall zu entscheiden,
bei dem ein Pkw-Fahrer mittels des Reißverschlussverfahrens von der linken
auf die rechte Spur wechselte und dabei mit einem Lkw kollidierte.

Die OLG-Richter kamen zu der Entscheidung, dass der Beweis des ersten Anscheins
dafür spricht, dass der Pkw-Fahrer schuldhaft gegen die o. g. Vorschriften
der StVO verstoßen hatte. Die Richter des Landgericht hatte eine Haftungsverteilung
50:50 als angemessen angesehen. Das OLG entschied jedoch zugunsten des Lkw-Fahrers
und kam zu der Entscheidung, dass dem Pkw-Fahrer kein Schadensersatz zusteht.

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