Kollision zwischen einem Linienbus und Motorradfahrer an einer Engstelle

09. März

Das Verbot der Durchfahrt bei Gegenverkehr gemäß Verkehrszeichen
208 (Vorrang des Gegenverkehrs) verpflichtet den Verkehrsteilnehmer zum Unterlassen
des Befahrens einer Engstelle, wenn nicht gewiss ist, dass der Gegenverkehr
nicht behindert wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Vorrang des
Gegenverkehrs nicht dadurch entfällt, wenn das entgegenkommende Fahrzeug
ein Motorrad ist. Es ist also unerheblich, ob es sich um ein- oder mehrspurige
Fahrzeuge handelt. Dies gilt auch, wenn angesichts der Fahrbahnbreite (hier:
7,4 m) ein Motorrad ungehindert an einem Bus vorbeifahren kann.

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