Neuregelung der EU-Entsenderichtlinie
26. März
Zusätzlich zu den Vorschriften über "Mindestentgelte" sollen
künftig auch die Vorschriften über alle Elemente der "Entlohnung"
gelten. Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass ganze Lohngitter, Überstundensätze
oder auch Zulagen (z. B. Schmutz- und Gefahrenzulagen) und Sachleistungen des
Arbeitgebers künftig für alle in Deutschland arbeitenden Arbeitnehmer
geleistet werden müssen. Zugleich kann die Vergütung stärker
nach Tätigkeit, Qualifikation und Berufserfahrung differenzieren. Ferner
regelt der Gesetzentwurf auch die Anforderungen an Unterkünfte, die vom
Arbeitgeber gestellt werden (müssen).
Wenn die aufgelisteten Arbeitsbedingungen in deutschlandweit geltenden allgemeinverbindlichen
Tarifverträgen geregelt sind, gelten sie künftig auch für entsandte
Arbeitnehmer - und zwar in allen Branchen. Bislang galt dies nur für das
Baugewerbe.