Verlängerung der Mietpreisbremse

14. April

Mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz vom 21.4.2015 wurde die sog. "Mietpreisbremse"
eingeführt. In den Bereichen, wo sie durch Erlass einer Rechtsverordnung
der jeweiligen Landesregierung zur Anwendung kommt, verlangsamte sich der Mietenanstieg.
Nachdem neben dem Bundestag nun auch der Bundesrat zugestimmt hat, wird die
Mietpreisbremse verlängert. Daher wird es den Ländern für weitere
fünf Jahre (bis längstens Ende 2025) ermöglicht, ein Gebiet mit
einem angespannten Wohnungsmarkt durch Rechtsverordnung zu bestimmen.

Mieter können künftig außerdem die gesamte zu viel gezahlte
Miete zurückverlangen. Voraussetzung ist, dass sie den Verstoß gegen
die Mietpreisbremse innerhalb von 30 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses
rügen. Andernfalls besteht nur ein Anspruch auf die unzulässig gezahlte
Miete, die nach Zugang der Rüge fällig wurde. Gleiches gilt, wenn
das Mietverhältnis zum Zeitpunkt der Rüge bereits beendet ist.

Zurück zur Übersicht