Zum Inhalt springen
Rechtsanwälte Verhoeven & Partner - Ihre Anwaltskanzlei in Geldern

Rufen Sie uns gerne an:

+49 (0) 28 31 - 51 77
Verhoeven & Partner Rechtsanwälte
  • Start
  • Anwälte
  • Kanzlei
    • Kanzlei
    • Aktuelles
  • Karriere
  • Rechtsgebiete
  • Formulare
  • Kosten
  • Kontakt

Vorsicht beim Betreten eines Geh-/Radweges als Fußgänger

18. November

Das Oberlandesgericht Celle hat in seiner Entscheidung vom 20.11.2018 noch einmal
betont, dass einen Fußgänger beim Überschreiten eines Geh- und
Radweges dieselben Sorgfaltspflichten treffen wie beim Überschreiten einer
Fahrbahn. Dazu gehört es, sich zu vergewissern, ob der Weg gefahrlos für
sich und andere betreten werden kann.

Zurück zur Übersicht

Weitere Beiträge ansehen

  • 03.08.2026
  • Mietrecht

Dingliches Wohnrecht muss hinreichend bestimmt sein

Ein dingliches Wohnrecht muss hinreichend bestimmt bezeichnet sein und den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort entsprechen. Fehlt es hieran, lässt sich aus der Vereinbarung kein Wohnrecht herleiten.In dem vom Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken entschiedenen Fall umfasste das im Grundbuch eingetragene Wohnrecht ausdrücklich „die alleinige ausschließliche Benutzung der abgeschlossenen Wohnung im Dachgeschoss“. Tatsächlich handelt es sich bei dem […]
  • 03.08.2026
  • Mietrecht

Untervermietung nach Auszug eines Mitmieters

Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen.Wird die Wohnung an mehrere Mieter vermietet, genügt es für einen Anspruch auf Zustimmung zur teilweisen Untervermietung, wenn das berechtigte Interesse nur bei den Mietern […]
RechtsanwaltsKanzlei Verhoeven & Partner

Ostwall 1
47608 Geldern

+49 (0) 28 31 - 51 77
+49 (0) 28 31 - 80 86 8
info@verhoeven-partner.de

  • Start
  • Kosten
  • Anwälte
  • Fachgebiete
  • Kanzlei
  • Formulare
  • Aktuelles
  • Schadensmeldung
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz