Widerrufsrecht für Handy-Kunden bei Preiserhöhung

15. Mai

In dem vom Oberlandesgericht Frankfurt a. M. (OLG) am 9.4.2020 entschiedenen
Fall konnten Kunden eines Mobilfunkanbieters einer Preiserhöhung des Anbieters
widersprechen, wenn die Erhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der
Erhöhung geltenden Preises beträgt. Die OLG-Richter erklärten
diese Klausel für unwirksam.

Bei einseitigen Preiserhöhungen durch den Mobilfunkanbieter haben Kunden
stets -auch bei Erhöhungen unter 5 % - ein Widerspruchsrecht.

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