Strafrecht

Sie sind Beschuldigter einer Straftat? Ist bereits eine gerichtliche Hauptverhandlung anberaumt? Oder sind Sie Opfer einer Straftat?

Wir verteidigen Sie umfassend vor Staatsanwaltschaften und Gerichten. Scheuen Sie nicht den Weg zum Rechtsanwalt. Denn dieser kann Akteneinsicht nehmen. Diese ist erforderlich, um Ihre individuelle Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Als Opfer einer Straftat haben Sie im Strafprozess grundsätzlich nur die Rolle eines Zeugen. Durch eine Nebenklage können die prozessualen Rechte des Opfers erweitert werden. Neben Ihren strafprozessualen Rechten machen wir auch Ihre
zivilrechtlichen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend.

Zurück zur Übersicht
Strafrecht