Beseitigung wild wachsender Pflanzen im Straßenverkehr
30. April
Büsche und Sträucher, die von einem Privatgrundstück in den
  öffentlichen Straßenraum hineinwachsen und ein Verkehrsschild verdecken,
  erlauben den Erlass einer Schutzanordnung, mit der dem Grundstückseigentümer
  aufgegeben wird, das Strauchwerk zurückzuschneiden.
Der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Greifswald lag folgender Sachverhalt
  zugrunde: Von einem Privatgrundstück aus wurde ein Verkehrsschild jedenfalls
  während der Vegetationsperiode durch hohe Sträucher und Büsche
  weitgehend verdeckt. Die zuständige Behörde forderte den Grundstücksbesitzer
  auf, den Wildwuchs zu beseitigen und das Verkehrsschild freizuschneiden. Der
  Grundstücksbesitzer sah sich jedoch nicht zuständig und erhob Anfechtungsklage.
  Diese hatte jedoch keinen Erfolg.