Uneinigkeit der Eltern über Schutzimpfungen
19. April
Die Entscheidung über die Durchführung von Schutzimpfungen für
  ein gemeinsames Kind kann bei Uneinigkeit der Eltern auf den Elternteil übertragen
  werden, der seine Haltung an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission
  (STIKO) orientiert. Über die allgemeine Impffähigkeit des Kindes muss
  unabhängig von einer konkreten Impfung kein Sachverständigengutachten
  eingeholt werden, da nach den Empfehlungen der STIKO die Impffähigkeit
  in der konkreten Impfsituation ärztlich zu prüfen ist und bei einer
  Kontraindikation zu unterbleiben hat. Zu dieser Entscheidung kam das Oberlandesgericht
  Frankfurt a. M. in seinem Beschluss vom 8.3.2021 und wies die Beschwerde eines
  Vaters zurück.