Aktuelles

Kein Verbraucherbauvertrag bei Vergabe einzelner Gewerke

Wirtschaftsrecht

Ein Verbraucherbauvertrag setzt voraus, dass es sich um einen Vertrag mit einem Verbraucher handelt, durch den der Unternehmer zum Bau eines neuen Gebäudes verpflichtet wird. Bei einem solchen Vertrag muss der Unternehmer dem Verbraucher eine Baubeschreibung zur Verfügung stellen, die mindestens Pläne mit Raum- und Flächenangaben sowie Ansichten, Grundrisse und Schnitte enthält.

Der Vertrag bedarf zwingend der Schriftform und es gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss, außer der Vertrag wurde notariell beurkundet. Verlangt der Unternehmer Abschlagszahlungen, darf der Gesamtbetrag der Abschlagszahlungen 90 % der vereinbarten Gesamtvergütung einschließlich der Vergütung für Nachtragsleistungen nicht übersteigen.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs v. 16.3.2023 reicht es jedoch für einen Verbraucherbauvertrag nicht aus, wenn der Unternehmer die Verpflichtung zur Erbringung eines einzelnen Gewerks im Rahmen eines Gebäudeneubaus übernimmt.
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Verwahrentgelte für Guthaben auf Girokonten

Wirtschaftsrecht

Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) hatte die Frage zu entscheiden, ob eine Bank mittels Allgemeiner Geschäfts­bedingungen mit Verbrauchern vereinbaren kann, dass ihr für die Guthaben­verwahrung auf dem Girokonto von Verbrauchern Entgelte zustehen.

Das OLG kam zu der Entscheidung, dass eine Bank berechtigt ist, aufgrund einer Vereinbarung mit Kunden für die Verwahrung von Guthaben auf dem Girokonto von Verbrauchern ein Entgelt zu erheben. Die Richter führten aus, dass die in Rede stehende Verwahrentgeltklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich nicht zu beanstanden ist. Bei der Verwahrung von Guthaben auf dem Girokonto handele es sich um eine Hauptleistungspflicht der Bank aus dem Girokontovertrag. Dies bedeutet, dass eine inhaltliche Überprüfung der Bepreisung dieser Hauptleistung durch die Gerichte nicht stattfindet. Im Übrigen war die Klausel klar und transparent formuliert und für den Verbraucher nicht überraschend.

Ebenso urteilte auch das Oberlandesgericht Düsseldorf und entschied, dass sog. Negativzinsen bei Girokonten rechtmäßig sind und dem nicht entgegensteht, dass bereits Kontoführungsgebühren berechnet wurden.

Anmerkung: In beiden Fällen wurde die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.
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Stornokosten entfallen bei absehbaren Rückreiseproblemen

Wirtschaftsrecht

Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Ein solcher Entschädigungsanspruch entfällt jedoch, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

Der Bundesgerichtshof hat dazu in seinem Urteil v. 28.2.2023 klargestellt, dass die Frage, ob die Beförderung an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigt ist, nicht allein danach beurteilt werden darf, ob der Reisende diesen Ort ohne Beeinträchtigungen erreichen kann. Vielmehr kann auch von Bedeutung sein, ob der Reisende davon ausgehen kann, dass die Rückreise nach Ende des Reisezeitraums ebenfalls ohne wesentliche Beeinträchtigungen möglich sein wird.
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Entlastung eines GmbH-Geschäftsführers

Wirtschaftsrecht

Mit der nach dem GmbH-Gesetz zu beschließenden Entlastung sprechen die Gesellschafter dem Geschäftsführer einerseits Vertrauen für seine bisherige Geschäftsführung aus, andererseits schließen sie auch Schadensersatzansprüche und Abberufungsgründe aus. Die Entlastung setzt voraus, dass der Geschäftsführer zuvor Rechnung über seine Geschäftsführung gelegt hat. Die Entlastung erstreckt sich zeitlich auf den Zeitraum der Periode, für die die Entlastung erklärt wird. Keine Entlastungswirkung tritt ein, wenn der Geschäftsführer Informationen verschleiert.

In dem vom Oberlandesgericht Brandenburg (OLG) entschiedenen Fall hatte ein GmbH-Geschäftsführer einen Wohnwagen über die Gesellschaft angeschafft und für private Zwecke genutzt. Die Anschaffung und der Ausbau wurden angeblich ohne Absprache mit den anderen Gesellschaftern getätigt. Der Geschäftsführer hatte damit, nach Auffassung der Gesellschafter, gegen seine Pflichten verstoßen und war somit haftbar gegenüber der Gesellschaft. Der Geschäftsführer argumentierte, dass die Anschaffung des Wohnwagens in Absprache mit den anderen Gesellschaftern erfolgte und er bereits von ihnen entlastet wurde, was bedeutet, dass er nicht haftbar ist.

Das OLG hat in einem Urteil festgelegt, dass der Geschäftsführer für den Schaden haftet, der durch die Anschaffung des Wohnwagens zur privaten Nutzung über die Gesellschaft entstanden ist. Ferner konnte der Geschäftsführer auch nicht nachweisen, dass er die Anschaffung und den Ausbau des Wohnwagens mit den Mitgesellschaftern abgestimmt hatte. Die OLG-Richter sahen in der Anschaffung des Wohnwagens einen Verstoß gegen die Pflichten des Geschäftsführers.
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Eigentumsverhältnisse nach dem Tod eines GbR-Gesellschafters

Wirtschaftsrecht

Ein Ehepaar gründete eine GbR. In der notariellen Urkunde heißt es unter dem Punkt „Tod eines Gesellschafters“: „Stirbt ein Gesellschafter, so wächst dessen Geschäftsanteil dem verbleibenden Gesellschafter an. Beim Tode des längstlebenden Gesellschafters oder im Falle des gleichzeitigen Versterbens geht der Anteil auf den jeweiligen Erben bzw. den vom jeweiligen Gesellschafter genannten Vermächtnisnehmer über. Die Geschäftsanteile sind insoweit vererblich.“

Der Ehemann brachte nach der Gründung noch Grundbesitz ein und als Eigentümer wurde die GbR eingetragen. Als der Ehemann verstarb trug das Grundbuchamt die Ehefrau als Alleineigentümerin mit dem Vermerk „Infolge Anwachsung nach Tod des Gesellschafters“ in das Grundbuch ein. Die Tochter war jedoch der Auffassung, dass die Hälfte des Grundbesitzes in den Nachlass ihres verstorbenen Vaters fällt, sodass für diesen Anteil Erbansprüche von ihr sowie ihrer Schwester vorlägen.

Das Gericht folgte dieser Meinung nicht. Die Rechtsnachfolge in die Gesellschafterstellung vollzieht sich nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages. Dies schließt das Gesellschaftsvermögen ein, zu dem hier der Grundbesitz gehörte. Im Falle der Anwachsung wird der verbleibende Gesellschafter zum Rechtsnachfolger der erlöschenden Gesellschaft und damit auch Eigentümer eines der Gesellschaft gehörenden Grundstücks.
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Kostenermäßigung bei vorzeitiger Rückzahlung eines Kredits

Wirtschaftsrecht

Das Recht des Verbrauchers auf Ermäßigung der Gesamtkosten seines Immobilienkredits bei vorzeitiger Rückzahlung des Kredits umfasst nicht die laufzeitunabhängigen Kosten. Der Verbraucher kann somit nur eine Ermäßigung der Zinsen und der laufzeitabhängigen Kosten verlangen. Zu dieser Entscheidung kamen die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in ihrem Urteil v. 9.2.2023.

Das Recht auf Ermäßigung zielt dem EuGH zufolge darauf ab, den Kreditvertrag an sich durch die vorzeitige Rückzahlung ändernde Umstände anzupassen. Dieses Recht umfasst jedoch nicht die Kosten, die unabhängig von der Vertragslaufzeit dem Verbraucher entweder zugunsten des Kreditgebers oder zugunsten Dritter für Leistungen auferlegt werden, die zum Zeitpunkt der vorzeitigen Rückzahlung bereits vollständig erbracht worden sind.

Um den Verbraucher vor Missbrauch zu schützen, haben die nationalen Gerichte allerdings dafür Sorge zu tragen, dass die Kosten, die dem Verbraucher unabhängig von der Laufzeit des Vertrags auferlegt werden, nicht objektiv ein Entgelt des Kreditgebers für die vorübergehende Verwendung des Kapitals oder für Leistungen darstellen, die dem Verbraucher zum Zeitpunkt der vorzeitigen Rückzahlung noch erbracht werden müssten. Der Kreditgeber muss dann nachweisen, ob es sich bei den betreffenden Kosten um einmalige oder um regelmäßige Kosten handelt.
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