Aktuelles

Arbeitsunfähigkeit an tariflichen Freistellungstagen

Arbeitsrecht

In einem vom Bundesarbeitsgericht (BAG) am 23.2.2022 entschiedenen Fall waren der Arbeitgeber und Arbeitnehmer an den Manteltarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (MTV) und den Tarifvertrag Tarifliches Zusatzgeld für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV T-ZUG) gebunden. Der MTV eröffnet bestimmten Arbeitnehmergruppen die Möglichkeit, statt des Zusatzgelds nach dem TV T-ZUG bezahlte arbeitsfreie Tage zu erhalten. Der Arbeitnehmer wählte für das Jahr 2019 den Anspruch auf Freistellungstage. An 2 der festgelegten freien Tage war er arbeitsunfähig erkrankt. Eine Nachgewährung lehnte der Arbeitgeber ab. Der Arbeitnehmer vertrat die Auffassung, dass ihm für das Jahr 2019 noch eine bezahlte Freistellung im Umfang von 2 Arbeitstagen zusteht, da der Anspruch durch die bloße Festlegung von freien Tagen nicht erfüllt worden war. Vielmehr muss die freie Zeit tatsächlich nutzbar sein. Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit stand dem entgegen.

Der tarifliche Anspruch auf bezahlte arbeitsfreie Tage, der an die Stelle des Anspruchs auf ein tarifliches Zusatzgeld tritt, wird nicht erfüllt, wenn der Arbeitnehmer am Freistellungstag arbeitsunfähig erkrankt ist, entschieden die Richter des BAG. Er besteht als originärer Erfüllungsanspruch fort und ist grundsätzlich nicht auf das Kalenderjahr befristet. Nur dann, wenn die Gewährung von Freistellungstagen aus personenbedingten Gründen (z. B. wegen einer langandauernden Erkrankung) im gesamten (restlichen) Kalenderjahr nicht möglich ist, geht der Freistellungsanspruch unter. In einem solchen Fall lebt nach dem MTV im Umfang der nicht realisierten Freistellungstage der Anspruch auf das tarifliche Zusatzgeld wieder auf.
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Gewerbemiete trotz Corona-Schließung

Mietrecht

Während des sog. „Lockdowns“ Ende 2020 mussten viele Geschäfte schließen. Die Mietverträge liefen trotzdem weiter, obwohl häufig kein Gewinn mehr erwirtschaftet werden konnte. Der Gesetzgeber hat darauf mit einem neuen Gesetz reagiert, nach dem ein „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ vermutet wird, wenn die gemieteten Räumlichkeiten wegen des Lockdowns nicht oder nur noch mit erheblichen Einschränkungen verwendet werden können. Darauf berief sich auch ein Möbelhaus in Osnabrück und verlangte die Reduzierung der Miete für eine angemietete Lagerhalle.

Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied am 29.3.2022 dazu, dass kein Anspruch auf eine Anpassung der Miete besteht, da die Lagerhalle in der Lockdown-Zeit durchaus nutzbar war. Die Firma hatte die Möbel nämlich online vertrieben und auch stationäre Verkäufe über „click & collect“ getätigt. Die Lagerhalle war in ihrer Funktion durch den Lockdown daher gerade nicht betroffen gewesen. Etwas anderes könnte ggf. für das Ladengeschäft selbst gelten.

Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen, weil die Sache grundsätzliche Bedeutung hat und noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ob die neue Gesetzesregelung auch auf Lagerhallen anzuwenden ist.
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Übertragung einer Immobilie mit Pflegevereinbarung

Mietrecht

In der Praxis wird nicht selten eine Immobilie mit der Bedingung übertragen, dass ein Wohnrecht eingetragen und der Übertragende vom Empfänger gepflegt wird. 

So auch in einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall. Ein Mann, der zuvor einen schweren Herzinfarkt erlitten hatte, übertrug sein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück auf seine Schwester. Als Gegenleistung bestellte diese ihrem Bruder ein Wohnrecht an bestimmten Räumen des Hauses und verpflichtete sich, ihn lebenslang zu betreuen und zu pflegen. Sie wurde als Eigentümerin in das Grundbuch eingetragen und bezog das Haus zusammen mit ihrem Ehemann, ihrer Tochter und ihrem Schwiegersohn. In der Folgezeit kam es zu Streitigkeiten zwischen den Geschwistern. Ab Februar oder März 2014 erbrachte die Schwester keine Pflegeleistungen mehr. Darauf erklärte der Bruder den Rücktritt von dem Vertrag, weil seine Schwester von ihm Miete verlangte und ihn bedrängt und genötigt hatte.

Bei einem Übertragungsvertrag mit Pflegevereinbarung unter Geschwistern ist die dauer hafte, von gegenseitigem Vertrauen der Parteien getragene Beziehung im Zweifel Geschäftsgrundlage des Vertrags. Ist das Verhältnis zwischen dem Übertragenden und dem Übernehmenden heillos zerrüttet, führt dies – vorbehaltlich vertraglicher Vereinbarungen – zu dem Wegfall der Geschäftsgrundlage. Das kann eine Rückübertragung der Immobilie zur Folge haben. Denn sollte eine Vertragsanpassung in Form von Geldleistungen nicht möglich bzw. dem Bruder wegen der finanziellen Verhältnisse seiner Schwester nicht zumutbar sein, könnte er die Rückübertragung des zugewendeten Eigentums an dem Hausgrundstück verlangen.
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Verteilung der CO2-Kosten auf Mieter und Vermieter

Mietrecht

Am 2.4.2022 einigten sich der Bundeswirtschaftsminister, die Bundesbauministerin und der Bundesjustizminister auf eine Teilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern sowohl bei den Wohn- als auch Nichtwohngebäuden.

Mit einem Stufenmodell sollen anhand der spezifischen CO2-Emissionen des vermieteten Gebäudes die produzierten CO2-Kosten künftig anteilig entsprechend der Verantwortungsbereiche umgelegt werden. Je schlechter die Energiebilanz des jeweiligen Gebäudes, desto höher ist der zu tragende Kostenanteil für die Vermieter.

Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz (>=52 kg CO2/m²/a) übernehmen die Vermieter 90 % und die Mieter 10 % der CO2-Kosten. Je 50 % der CO2-Kosten tragen Mieter und Vermieter bei einem Wert von 32 -< 37 kg CO2/m²/a. Bei Gebäuden mit einem sehr effizienten Standard (<12 kg CO2/m²/a) müssen die Vermieter keine CO2-Kosten mehr tragen.

Das Stufenmodell gilt für alle Wohngebäude einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen und Gebäude mit gemischter Nutzung, in denen Brennstoffe genutzt werden, die unter das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) fallen. Die Festlegung der von den Parteien pro Wohneinheit zu tragenden CO2-Kosten erfolgt über die Heizkostenabrechnung. Den Vermietern werden mit der Brennstoffrechnung alle für die Berechnung erforderlichen Daten an die Hand gegeben, sodass sie die Verteilung der CO2-Kosten leicht ermitteln können.

Bei Nichtwohngebäuden wie z. B. Gewerberäumen greift die 50:50-Aufteilung, die bereits im Koalitionsvertrag als Möglichkeit festgelegt wurde. Die Mietparteien können, sofern sie handelseinig werden, einen Ausgleich z. B. über die Mietkosten vereinbaren.

Anmerkung: Geplant ist, dass die Regelung zum 1.1.2023 in Kraft tritt.
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Veröffentlichung Kinderfotos – beide Eltern müssen zustimmen

Familienrecht

Grundsätzlich ist für die Verbreitung von Fotos des Kindes in digitalen sozialen Medien die Einwilligung beider sorgeberechtigter Elternteile erforderlich.

In einem vom Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) entschiedenen Fall lebten die Eheleute getrennt und hatten das gemeinsame elterliche Sorgerecht für ihre Töchter. Die Mädchen leben bei der Kindesmutter und haben mit dem Vater regelmäßig Umgang. Die Lebensgefährtin des Vaters hatte Fotos der Kinder aufgenommen, diese in ihren Facebook-Account und bei Instagram eingestellt und zur Werbung für ihr Friseurgewerbe verbreitet. Die Kindesmutter war davon nicht in Kenntnis gesetzt worden. Der Vater hat der Verbreitung der Bilder in den sozialen Medien zugestimmt.

Das öffentliche Teilen der Bilder bei Facebook und bei Instagram und ihre Einstellung auf der Webseite, um deren rechtliche Abwehr es geht, hat schwer abzuändernde Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder. Das ergibt sich aus der Tragweite der Verbreitung von Fotos in digitalen sozialen Medien unter Berücksichtigung der hiervon betroffenen Privatsphäre der Kinder und des gebotenen Schutzes ihrer Persönlichkeit. 

Der Personenkreis, dem die Fotos auf diese Weise zugänglich gemacht werden, ist unbegrenzt. Ihre Weiterverbreitung ist kaum kontrollierbar. Eine verlässliche Löschung der Bilder ist nicht möglich. Die Kinder werden mit diesen Abbildungen aus ihrer Kindheitszeit potenziell für immer seitens eines unbeschränkten Personenkreises konfrontiert sein. Das tangiert spürbar die Integrität ihrer Persönlichkeit und ihrer Privatsphäre.

Entsteht keine Einigung über die Verbreitung der Bilder, kann das Sorgerecht in dieser Angelegenheit einem Elternteil übertragen werden. Das OLG kam zu dem Urteil, dass es dem Kindeswohl am besten entspricht, wenn die Entscheidung über das rechtliche Vorgehen gegen eine Veröffentlichung demjenigen Elternteil zu übertragen ist, der die weitere Bildverbreitung verhindern wollte. In diesem Fall also der leiblichen Mutter.
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Gesetz für faire Verbraucherverträge

Wirtschaftsrecht

Seit dem 1.3.2022 sind strengere Regelungen für stillschweigende Vertragsverlängerungen in Kraft. Für Verträge, die ab diesem Datum geschlossen wurden, ist eine Allgemeine Geschäftsbedingung, wonach sich ein Verbrauchervertrag stillschweigend verlängert, nur dann wirksam, wenn dem Verbraucher das Recht eingeräumt wird, das verlängerte Vertragsverhältnis nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat zu kündigen. Ferner darf auch für die Kündigung zum Ablauf der zunächst vorgesehenen Vertragsdauer nur eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat vorgesehen werden.

Bitte beachten Sie: Für Verträge, die vor dem 1.3.2022 abgeschlossen wurden, gilt weiterhin die alte Regelung, dass stillschweigende Vertragsverlängerungen bis zu einem Jahr und Kündigungsfristen von bis zu 3 Monaten Dauer möglich sind.
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