Mit Beschluss vom 29.4.2021 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12.12.2019 über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen mit den Grundrechten unvereinbar sind. Der Grund: Es fehlen hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031. Die Bundesregierung war daher gezwungen, beim Gesetz nachzubessern. Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes wird das Zwischenziel für 2030 von derzeit 55 auf 65 % Treibhausgasminderung gegenüber 1990 erhöht. Für 2040 gilt ein neues Zwischenziel von 88 % Minderung. Die Klimaschutzanstrengungen sollen so bis 2045 fairer zwischen den jetzigen und künftigen Generationen verteilt werden.
Zusätzlich zum Beschluss des neuen Klimaschutzgesetzes hat die Bundesregierung ein Sofortprogramm angekündigt, mit dem sie die Umsetzung der neuen Klimaschutzziele für die verschiedenen Sektoren unterstützen wird (z. B. Stärkung der Energiestandards für Neubauten). U. a. sollten die Kosten des CO2-Preises nicht mehr allein von den Mietern, sondern je zur Hälfte vom Vermieter und Mieter getragen werden. Diese Regelung wurde gestrichen. Ziel war es, die Wirkung des CO2-Preises zu verbessern, da Vermieter über energetische Sanierungen und die Art der Heizung entscheiden.
Aktuelles
Neue EU-Regeln zur Ein- und Ausfuhr von Bargeld
Wirtschaftsrecht
Im Rahmen der neuen – seit dem 3.6.2021 geltenden – Regeln erweitert sich die Definition des Begriffs „Bargeld“ um Banknoten und Münzen, einschließlich Währungen, die nicht mehr im Umlauf sind, aber noch bei Finanzinstituten umgetauscht werden können. Des Weiteren zählen ab sofort auch Goldmünzen sowie Gold in Form z. B. von Barren oder Nuggets mit einem Mindestgoldgehalt von 99,5 % als Barmittel.
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- Werden Bargeldmittel in Höhe von mindestens 10.000 € im Post-, Fracht- oder Kurierverkehr versandt, kann die Zollbehörde eine Offenlegungserklärung für Barmittel verlangen, die binnen 30 Tagen vorliegen muss.
- Gibt es Hinweise darauf, dass Bargeld mit kriminellen Aktivitäten in Verbindung gebracht werden kann, so können die Zollbehörden von jetzt an auch bei Beträgen unter 10.000 € tätig werden.
- Kann weder eine Offenlegungserklärung oder eine Barmittelanmeldung vorgelegt werden oder wenn Hinweise auf einen Zusammenhang mit kriminellen Tätigkeiten vorliegen, können die Barmittel einbehalten werden.
Smartphone als Personalausweis
Wirtschaftsrecht
Die eID-Funktion des Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels und der eID-Karte ermöglicht die sichere Identifizierung einer Person bei der Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen. Bislang werden hierzu Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte, eine PIN sowie ein Kartenlesegerät benötigt.
Mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf für das Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät (SmarteID-Gesetz) will die Bundesregierung den Bürgern ermöglichen, die benötigten Informationen dauerhaft auf ihren mobilen Endgeräten zu speichern und sich ausschließlich mit einem mobilen Endgerät und PIN zu identifizieren. Der Nachweis der Identität soll also mit dem Smartphone möglich sein. Das Gesetz soll zum 1.9.2021 in Kraft treten.
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Mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf für das Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät (SmarteID-Gesetz) will die Bundesregierung den Bürgern ermöglichen, die benötigten Informationen dauerhaft auf ihren mobilen Endgeräten zu speichern und sich ausschließlich mit einem mobilen Endgerät und PIN zu identifizieren. Der Nachweis der Identität soll also mit dem Smartphone möglich sein. Das Gesetz soll zum 1.9.2021 in Kraft treten.
Arbeitszeiterfassung
Arbeitsrecht
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2019 müssen die Mitgliedstaaten Arbeitgeber verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Eine nationale Regelung hat die Bundesregierung jedoch noch nicht getroffen.
Die Gerichte legen die Entscheidung unterschiedlich aus. In einigen Entscheidungen wird das Urteil dahingehend verstanden, dass es unmittelbare Auswirkung auf den Arbeitgeber hat und dieser die Arbeitszeiten entsprechend erfassen muss. In anderen Entscheidungen sehen die Richter darin eher eine Handlungsempfehlung an den Gesetzgeber. Aufgrund dieser unterschiedlichen Sichtweisen kann es bei gerichtlichen Streitigkeiten z.B. bei Überstundenvergütungen zu hohen Gehalts- bzw. Lohnnachzahlungen kommen.
Vor diesem Hintergrund ist es für Arbeitgeber u. U. sinnvoll, sich über ein für das Unternehmen pragmatisches und geeignetes Zeiterfassungssystem Gedanken zu machen.
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Die Gerichte legen die Entscheidung unterschiedlich aus. In einigen Entscheidungen wird das Urteil dahingehend verstanden, dass es unmittelbare Auswirkung auf den Arbeitgeber hat und dieser die Arbeitszeiten entsprechend erfassen muss. In anderen Entscheidungen sehen die Richter darin eher eine Handlungsempfehlung an den Gesetzgeber. Aufgrund dieser unterschiedlichen Sichtweisen kann es bei gerichtlichen Streitigkeiten z.B. bei Überstundenvergütungen zu hohen Gehalts- bzw. Lohnnachzahlungen kommen.
Vor diesem Hintergrund ist es für Arbeitgeber u. U. sinnvoll, sich über ein für das Unternehmen pragmatisches und geeignetes Zeiterfassungssystem Gedanken zu machen.
Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung)
Mietrecht
Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Abschreibung von Gebäuden ist es in der Praxis häufig erforderlich, den Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück auf das Gebäude, das der Abnutzung unterliegt, sowie den nicht abnutzbaren Grund und Boden aufzuteilen. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte auf den Grund und Boden einerseits, sowie das Gebäude andererseits aufzuteilen.
Die obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern stellen eine Arbeitshilfe zur Verfügung, die es ermöglicht, in einem typisierten Verfahren entweder eine Kaufpreisaufteilung selbst vorzunehmen oder die Plausibilität einer vorliegenden Kaufpreisaufteilung zu prüfen. Zusätzlich steht eine Anleitung für die Berechnung zur Aufteilung eines Grundstückskaufpreises zur Verfügung.
Die Excel-Datei kann von der Homepage des Bundesfinanzministeriums heruntergeladen werden: https://www.bundesfinanzministerium.de — Themen — Steuern — Steuerarten — Einkommensteuer — Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück
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Die obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern stellen eine Arbeitshilfe zur Verfügung, die es ermöglicht, in einem typisierten Verfahren entweder eine Kaufpreisaufteilung selbst vorzunehmen oder die Plausibilität einer vorliegenden Kaufpreisaufteilung zu prüfen. Zusätzlich steht eine Anleitung für die Berechnung zur Aufteilung eines Grundstückskaufpreises zur Verfügung.
Die Excel-Datei kann von der Homepage des Bundesfinanzministeriums heruntergeladen werden: https://www.bundesfinanzministerium.de — Themen — Steuern — Steuerarten — Einkommensteuer — Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück
Rücksichtnahmegebot bei neuem Bauvorhaben
Mietrecht
Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch verpflichten zur Rücksichtnahme auf die schutzwürdigen Interessen des anderen. Dies bedeutet, dass man nicht nur manches unterlassen sollte, was den Nachbarn stören kann, sondern im Einzelfall auch handeln muss, um eine Störung zu beseitigen. Ebenso muss man im Interesse des Nachbarn unter Umständen Beeinträchtigungen dulden.
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) hatte in einem Fall zu entscheiden, bei dem auf einem Grundstück ein Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten errichtet werden sollte. Der Nachbar sah darin einen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme, da durch den Bau eine Einsichtnahme auf sein Grundstück besteht.
Das OVG stellte dazu fest, dass der Eigentümer oder Nutzer eines Grundstücks nicht beanspruchen kann, dass ihm auf den Freiflächen seines Grundstücks ein den Blicken Dritter entzogener Bereich verbleibt. Wäre jeder Bauherr unter dem Gesichtspunkt der Rücksichtnahme verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Öffnungen, Balkone und Freisitze des geplanten Gebäudes keine Blicke auf die umliegenden bebauten Grundstücke eröffnen, die die dort möglicherweise gegebenen „Rückzugsmöglichkeiten„ zunichtemachen, würde dies die Bautätigkeit in vielen Fällen erheblich erschweren, wenn nicht gar zum Erliegen bringen.
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Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) hatte in einem Fall zu entscheiden, bei dem auf einem Grundstück ein Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten errichtet werden sollte. Der Nachbar sah darin einen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme, da durch den Bau eine Einsichtnahme auf sein Grundstück besteht.
Das OVG stellte dazu fest, dass der Eigentümer oder Nutzer eines Grundstücks nicht beanspruchen kann, dass ihm auf den Freiflächen seines Grundstücks ein den Blicken Dritter entzogener Bereich verbleibt. Wäre jeder Bauherr unter dem Gesichtspunkt der Rücksichtnahme verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Öffnungen, Balkone und Freisitze des geplanten Gebäudes keine Blicke auf die umliegenden bebauten Grundstücke eröffnen, die die dort möglicherweise gegebenen „Rückzugsmöglichkeiten„ zunichtemachen, würde dies die Bautätigkeit in vielen Fällen erheblich erschweren, wenn nicht gar zum Erliegen bringen.