Aktuelles

Unternehmerisches Risiko entscheidet über freie Mitarbeiter

Sozialrecht

Freie Mitarbeiter können als abhängig Beschäftigte gelten, wenn sie kein unternehmerisches Risiko tragen. Zu diesem Schluss kamen die Richter des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) in einem Urteil vom 5.3.2020.

Grundlegend für das Urteil war der Fall einer Physiotherapeutin, die in einer Praxis als freie Mitarbeiterin arbeitete. Sie war an keinerlei Praxiskosten beteiligt und erhielt den Großteil ihrer benötigten Arbeitsmaterialien über die Praxis. Behandlungen rechnete die Physiotherapeutin über das Abrechnungssystem der Praxisinhaberin ab. Diese erhielt 30 % der jeweils generierten Einnahmen.

Auf Antrag der freien Mitarbeiterin stellte die Deutsche Rentenversicherung (RV) fest, dass es sich bei der Beschäftigung um ein abhängiges und somit sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handelt. Dagegen wehrte sich die Praxisinhaberin.

Das LSG entschied zugunsten der RV und begründete dies unter anderem damit, dass die Mitarbeiterin, obwohl nicht weisungsgebunden und selbstbestimmt arbeitend, in die Organisation der Praxis eingebunden war. Kontakt zu Patienten hatte die Mitarbeiterin ausschließlich durch die Praxis bekommen. Behandlungsverträge der Patienten wurden mit der Praxisinhaberin und nicht mit der Mitarbeiterin geschlossen. Somit hatte die Mitarbeiterin weder ein eigenes Unternehmerrisiko zu tragen, noch laufende Kosten, wie etwa Miete oder Personalkosten. Darüber hinaus war die Frau nicht unternehmerisch auf dem Markt tätig.
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Zustimmung des Elternteils bei Flugreise ins Ausland

Sozialrecht

Grundsätzlich kann der jeweils betreuende Elternteil über Auslandsreisen allein entscheiden, wenn die Reise nicht mit Nachteilen bzw. Gefahren für das Kind verbunden ist. Daher boten bislang Flugreisen in das europäische Ausland wenig Anlass für Streitigkeiten.

In einem vom Oberlandesgericht Braunschweig (OLG) am 30.7.2020 entschiedenen Fall hatte die Mutter in den Sommerferien eine Flugreise nach Mallorca mit den beiden gemeinsamen Kindern gebucht. Der Vater war damit nicht einverstanden.

Die Richter des OLG kamen zu dem Urteil, dass die Flugreise eines getrenntlebenden Elternteils mit den gemeinsamen Kindern in der Zeit der Corona-Pandemie keine Angelegenheit des täglichen Lebens mehr ist und daher der Zustimmung des anderen mitsorgeberechtigten Elternteils bedarf.
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Rückforderung einer Schenkung wegen Elternunterhalt

Sozialrecht

Soweit der Schenker nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist u. a. seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten, kann er von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenkes fordern.

In einem vom Bundesgerichtshof (BGH) entschiedenen Fall zahlte ein Sozialhilfeträger Sozialhilfeleistungen für eine pflegebedürftige Frau, die vollstationär in einem Seniorenheim untergebracht war. Nach dem Tod der Frau verlangte der Sozialhilfeträger vom Sohn die Rückzahlung der gezahlten Leistungen.

Der Sohn bewohnte eine Eigentumswohnung, die er schenkweise an seine Tochter übergab. Er behielt sich allerdings ein lebenslanges Nießbrauchsrecht vor. Zwischen dem Sozialhilfeträger und dem Sohn war nun vor allem strittig, ob für die Rückzahlung der Sozialhilfeleistungen verlangt werden kann, dass die Schenkung an die Tochter aufgrund der oben aufgeführten Regelung zurückgefordert wird.

Die BGH-Richter entschieden, dass der Sohn die verschenkte Eigentumswohnung nicht zurückverlangen muss. Ein unterhaltspflichtiges Kind, welches seine selbst bewohnte Immobilie unter Vorbehalt eines Nießbrauchsrechts verschenkt, benötigt die Immobilie in gleicher Weise, wie wenn es noch Eigentümer geblieben wäre.
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Provisionen können das Elterngeld erhöhen

Sozialrecht

Als sonstige Bezüge im Lohnsteuerabzugsverfahren angemeldete Provisionen können gleichwohl als laufender Arbeitslohn das Elterngeld erhöhen, wenn die Bindungswirkung der Anmeldung für die Beteiligten des Elterngeldverfahrens weggefallen ist.

Dieser Entscheidung des Bundessozialgerichts lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Eine Steuerfachwirtin erzielte vor der Geburt ihrer Tochter neben ihrem monatlichen Gehalt jeden Monat eine Provision in Höhe von 500 – 600 €, die lohnsteuerrechtlich vom Arbeitgeber als sonstiger Bezug eingestuft wurde. Die zuständige Elterngeldstelle bewilligte der Mutter deshalb Elterngeld, ohne die Provisionen bei der Elterngeldbemessung zu berücksichtigen.

Die der Steuerfachwirtin in den arbeitsvertraglich vereinbarten Lohnzahlungszeiträumen regelmäßig und lückenlos gezahlten Provisionen sind materiell-steuerrechtlich als laufender Arbeitslohn einzustufen. Die anderslautende Lohnsteueranmeldung des Arbeitgebers steht nicht entgegen. Die Lohnsteueranmeldung bindet zwar grundsätzlich die Beteiligten im Elterngeldverfahren. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Regelungswirkung der Lohnsteueranmeldung weggefallen ist, weil sie – wie hier aufgrund eines nachfolgenden Einkommensteuerbescheids – überholt ist.
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Programmierer in Heimarbeit ist sozialversicherungspflichtig

Sozialrecht

Abhängig Beschäftigte sind sozialversicherungspflichtig. Dies gilt auch für Heimarbeiter, selbst wenn deren Tätigkeit eine höhere Qualifikation erfordert wie bei einem Programmierer, so die Richter des Hessischen Landes-sozialgerichts in ihrem Urteil vom 2.7.2020.

Sie führten aus, dass Heimarbeiter Personen sind, die in eigener Arbeitsstätte im Auftrag und für Rechnung von Gewerbetreibenden, gemeinnützigen Unternehmen oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften erwerbsmäßig arbeiten. Die Heimarbeiter sind gemäß der sozialgesetzlichen Regelung Beschäftigte und als solche auch sozialversicherungspflichtig. Dies gilt auch für Tätigkeiten, die eine höherwertige Qualifikation erforderten.
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Verbesserungen beim Elterngeld

Sozialrecht

Der Bundesrat billigte am 15.5.2020 einen Gesetzesbeschluss des Bundes­tages, bei dem Verbesserungen beim Elterngeld vorgesehen sind.

Aufschub der Elterngeldmonate: Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, dürfen ihre Elterngeldmonate aufschieben. Die Pflicht diese bis zum 14. Lebensmonat des Kindes zu nehmen, entfällt in diesen Fällen.

Geringerer Verdienst wird nicht berücksichtigt: I. d. R. bestimmt sich die Höhe des Elterngeldes anhand des durchschnittlichen Nettoeinkommens der 12 Monate vor der Geburt. Erhalten Eltern aufgrund der Corona-Pandemie ein geringeres Einkommen, z. B. wegen der Freistellung zur Kinderbetreuung oder dem Kurzarbeiter- oder gar Arbeitslosengeld, werden Monate, in denen der Verdienst wegen der Krise geringer als sonst ausfällt, nicht mitgerechnet.

Partnerschaftsbonus: Eltern, die wegen der Krise ihre eigentlichen Arbeitszeiten nicht einhalten können, verlieren ihren Anspruch auf den Partnerschaftsbonus nicht.
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